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Wohnschutz
Marder & Wildtiere → 12 Min. Lesezeit

Eichhörnchen auf dem Dachboden: sanft und legal aussperren

Eichhörnchen im Dach erkennen und loswerden: Woran Sie es vom Marder unterscheiden, warum die Wurfzeit alles entscheidet und wie Sie Zugänge richtig verschließen.

Von Vyacheslav Levchenko
Eichhörnchen sitzt am Rand eines roten Ziegeldachs neben einer offenen Lücke unter dem Ortgang

Trippeln über der Schlafzimmerdecke, und zwar am helllichten Tag – das ist der Punkt, an dem die meisten Hausbesitzer merken, dass es kein Marder ist. Eichhörnchen ziehen gern unters Dach: Es ist trocken, warm, sicher vor Greifvögeln, und über einen Ast oder ein Regenrohr kommen sie mühelos hin.

Das Tier ist sympathisch, der Schaden nicht: Eichhörnchen nagen Dämmung auf, um sie als Nistmaterial zu verbauen, und sie kürzen Kabel. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie sie ohne Falle und ohne Gift wieder loswerden – und warum der Zeitpunkt über Erfolg oder Tierquälerei entscheidet.

Inhalt · 9 Abschnitte

Vor jeder Maßnahme: die Wurfzeit prüfen

Eichhörnchen bekommen zweimal im Jahr Junge – etwa Februar bis April und noch einmal Juni bis August. Wer in dieser Zeit den Einschlupf verschließt, sperrt Jungtiere ein, die verhungern. Das ist nicht nur Tierquälerei, sondern verstößt gegen § 44 BNatSchG. Wie Sie prüfen, ob Junge da sind, steht weiter unten.

Eichhörnchen oder Marder? Das entscheidet die Uhrzeit

Bevor Sie irgendetwas tun, muss klar sein, wer da oben wohnt – die Maßnahmen unterscheiden sich vollständig.

Wer poltert auf dem Dachboden?

Merkmal Eichhörnchen Marder Siebenschläfer
Aktiv wann tagsüber, vor allem morgens und am späten Nachmittag nachts, meist zwischen 21 und 5 Uhr nachts, oft erste Nachthälfte
Geräusch leises, schnelles Trippeln und Rollen (Nüsse) lautes Poltern, Scharren, Fauchen und Keckern Trippeln und Poltern, dazu Quietschlaute
Geruch kaum wahrnehmbar streng, deutlich nach Urin und Kot kaum wahrnehmbar
Spuren Nussschalen, aufgezupfte Dämmwolle Kotplätze, Beutereste, Schleifspuren Kot ähnlich Mäusekot, größer
Winter nur kurz aktiv, hält keinen echten Winterschlaf ganzjährig aktiv hält Winterschlaf, Oktober bis Mai still

Die verlässlichste Einordnung liefert die Tageszeit: Wer mittags Geräusche hört, hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Eichhörnchen zu tun. Der Marder ist um diese Zeit still. Bleibt Unsicherheit, hilft der ausführliche Bestimmungsweg in Geräusche auf dem Dachboden: Welches Tier ist das? – oder eine Wildkamera am vermuteten Einschlupf, die die Frage in einer Nacht beantwortet.

Was rechtlich gilt: besonders geschützt, aber nicht streng

Das Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) ist in Deutschland besonders geschützt. Namentlich steht es nicht in der Bundesartenschutzverordnung – es fällt über die Sammelposition „Mammalia spp.” (alle heimischen Säugetierarten) in Anlage 1, Spalte 3. Die Ausnahme für jagdbare Arten greift beim Eichhörnchen nicht, denn es unterliegt nicht dem Jagdrecht.

Daraus folgt konkret:

  • Verboten sind nach § 44 Abs. 1 BNatSchG das Fangen, Verletzen und Töten sowie das Beschädigen der Nist- und Ruhestätte. Der Kobel auf dem Dachboden ist eine solche Ruhestätte.
  • Bußgeldrahmen: bis zu 50.000 Euro (§ 69 Abs. 7 BNatSchG).
  • Nicht anwendbar ist dagegen § 71 BNatSchG mit seinen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – der gilt nur für streng geschützte Arten. Beim Eichhörnchen bleibt es im Regelfall bei der Ordnungswidrigkeit.

Erlaubt und ausdrücklich vorgesehen ist dagegen alles, was das Tier zum freiwilligen Auszug bewegt und danach fernhält. Genau darauf zielt das Vorgehen unten.

Der wichtigste Schritt: Sind Junge im Kobel?

Eichhörnchen werfen zweimal jährlich, ungefähr Februar bis April und Juni bis August. Die Jungen sind mehrere Wochen blind und völlig auf das Muttertier angewiesen. Sperrt man in dieser Zeit den Zugang, verhungern sie im Dach – mit allen Folgen, die ein Kadaver in der Dämmung mit sich bringt.

So prüfen Sie, ob Junge da sind

  • Mehrere Tage zur selben Zeit lauschen
  • Beobachten, ob das Tier regelmäßig raus und rein geht
  • Wildkamera für 24 Stunden aufstellen
  • Testverschluss mit Papier
  • Im Zweifel warten

🔴 Ein besonders eindeutiges Signal: Wenn Sie den Zugang bereits verschlossen haben und das Tier hartnäckig immer wieder versucht hineinzukommen – kratzend, über Tage –, dann sitzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Junge drinnen. Öffnen Sie in diesem Fall sofort wieder.

In vier Schritten aussperren – ohne Falle

Das Prinzip heißt Vergrämen und dann Aussperren: Man macht den Dachboden unattraktiv, wartet den Auszug ab und verschließt erst danach.

  1. Unattraktiv machen. Eichhörnchen suchen Ruhe und Dunkelheit. Ein dauerhaft laufendes Radio auf Zimmerlautstärke und eine helle Lampe im Bereich des Kobels wirken über wenige Tage erstaunlich zuverlässig. Wichtig: tagsüber laufen lassen, denn dann ist das Tier aktiv und lässt sich stören.
  2. Fluchtweg offen lassen. Alle Zugänge bis auf einen verschließen. So bleibt eine klare Route nach draußen.
  3. Auszug bestätigen. Erst wenn Papiertest und Kamera zwei bis drei Tage lang zeigen, dass niemand mehr drin ist, geht es weiter. Diese Bestätigung ist der Schritt, den die meisten überspringen.
  4. Letzten Zugang schließen. Und zwar dauerhaft und nagesicher – siehe unten.

Was Sie nicht tun sollten

Lebendfallen sind beim Eichhörnchen nach § 44 BNatSchG verboten – „Fangen” steht ausdrücklich im Gesetzestext. Ultraschallgeräte gegen Marder werden oft mitverkauft, für Eichhörnchen fehlt ein belastbarer Wirknachweis; ein Tier mit Wurf verlässt sein Quartier deswegen ohnehin nicht. Und Gift ist beim Eichhörnchen nicht nur verboten, sondern erzeugt genau das Problem, das Sie vermeiden wollen: einen toten Nager in der Dämmung.

Zugänge dauerhaft dichtmachen

Eichhörnchen nagen. Was ein Marder nur aufdrückt, erweitert ein Eichhörnchen so lange, bis es passt – deshalb hält nur hartes Material.

Womit Zugänge verschließen

Stelle Material Worauf achten
Lücken am Ortgang und unter Ziegeln Verzinkter Draht, Maschenweite höchstens 12 mm Randnah verschrauben, nicht nur einklemmen
Offener Schornsteinkopf Edelstahl-Abdeckung mit Gitter Passenden Durchmesser messen, Zug muss frei bleiben
Lüftungsöffnungen Metallgitter, kein Kunststoff Querschnitt darf nicht zugesetzt werden
Aufgenagte Holzverkleidung Blech unterlegen, dann verschließen Ohne Blech wird dieselbe Stelle erneut geöffnet

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Lücke unter den Dachziegeln am Ortgang, sauber mit feinmaschigem verzinktem Drahtgitter verschlossen und verschraubt
So sieht ein haltbarer Verschluss aus: feinmaschiges verzinktes Gitter, randnah verschraubt statt nur eingeklemmt. Eingeklemmtes Material zieht ein Eichhörnchen binnen weniger Tage wieder heraus.

Schäden prüfen: Dämmung und Kabel

Nach dem Auszug lohnt eine gründliche Kontrolle, und zwar aus zwei Gründen.

Aufgezupfte Mineralwolle zwischen Dachsparren und leere Haselnussschalen auf den Dielen eines Dachbodens
Das typische Bild nach einem Eichhörnchen-Quartier: Die Dämmwolle ist zum Nistmaterial aufgezupft, auf den Dielen liegen leere Nussschalen. Marderkot und strenger Geruch fehlen – daran unterscheiden sich die beiden Untermieter am deutlichsten.

Dämmung: Eichhörnchen zupfen Mineralwolle und Zellulose auf und verbauen sie zum Kobel. Zusammengedrückte oder fehlende Dämmung verliert ihre Wirkung – die Stelle sollte ersetzt werden, sonst zahlen Sie den Schaden über die Heizkosten weiter ab.

Kabel: Wie alle Nager kürzen Eichhörnchen Leitungen. Angenagte Isolierung an Strom- oder Antennenkabeln ist ein Brandrisiko und gehört in die Hand einer Elektrofachkraft – nicht in die eigene.

Prüfen Sie außerdem, ob Kot- und Nistmaterial entfernt werden muss. Anders als beim Marder ist der Geruch beim Eichhörnchen selten das Problem, das aufgezupfte Nistmaterial dagegen bleibt liegen und lädt Nachmieter ein.

Damit sie nicht wiederkommen

Aussperren allein reicht nicht, wenn der Weg aufs Dach bequem bleibt.

  • Äste zurückschneiden. Eichhörnchen springen weit – ein Abstand von zwei bis drei Metern zwischen Baumkrone und Dachkante nimmt ihnen die Route. Beachten Sie die Schnittzeiten: Zwischen 1. März und 30. September sind stärkere Rückschnitte an Gehölzen nach § 39 BNatSchG eingeschränkt.
  • Regenrohre glatt halten. Kletterhilfen wie Rankgitter oder Efeu direkt an der Fallrohrseite entfernen.
  • Futterquellen verlegen. Vogelfutter und Nüsse ziehen Eichhörnchen an. Wer sie im Garten haben möchte, bietet Futterstelle und Kobel bewusst weit weg vom Haus an – das lenkt um, statt anzulocken.

Wann Fachleute nötig sind

Holen Sie Hilfe, wenn eine dieser Situationen vorliegt:

  • Junge sind da und der Zugang muss trotzdem weg – etwa weil das Dach saniert wird. Die Untere Naturschutzbehörde kann eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilen und die Umsiedlung begleiten.
  • Angenagte Elektroleitungen – immer die Elektrofachkraft.
  • Sie kommen an den Einschlupf nicht heran. Arbeiten am Ortgang und am Schornsteinkopf sind Dacharbeiten; die Absturzgefahr ist der häufigste Grund, warum das schiefgeht.
  • Ein Tier ist eingeschlossen oder verletzt. Dann helfen Wildtierauffangstationen und die Naturschutzbehörde weiter.

Häufige Fragen

Sind Eichhörnchen geschützt?

Ja. Das Eichhörnchen ist in Deutschland besonders geschützt – über die Sammelposition „Mammalia spp.“ in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung, Spalte 3. Die Ausnahme für jagdbare Arten greift nicht, weil das Eichhörnchen nicht dem Jagdrecht unterliegt. Fangen, Verletzen, Töten und das Beschädigen der Nistplätze sind nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verboten; der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 50.000 Euro.

Darf ich ein Eichhörnchen mit einer Lebendfalle fangen und aussetzen?

Nein. „Fangen“ ist in § 44 Abs. 1 BNatSchG ausdrücklich genannt und damit auch dann verboten, wenn das Tier unverletzt bleibt und anderswo freigelassen wird. Erlaubt ist der andere Weg: den Dachboden durch Licht und Geräusch unattraktiv machen, den freiwilligen Auszug abwarten und danach die Zugänge verschließen.

Woran erkenne ich, ob es ein Eichhörnchen oder ein Marder ist?

An der Uhrzeit. Eichhörnchen sind tagsüber aktiv, vor allem morgens und am späten Nachmittag, und verursachen leises, schnelles Trippeln. Marder sind nachtaktiv, meist zwischen 21 und 5 Uhr, poltern deutlich lauter und hinterlassen einen strengen Geruch sowie feste Kotplätze. Nussschalen und aufgezupfte Dämmwolle sprechen für das Eichhörnchen.

Wann darf ich den Einschlupf verschließen?

Nur außerhalb der Wurfzeit und nur, wenn nachweislich kein Tier mehr drin ist. Eichhörnchen bekommen zweimal jährlich Junge, etwa Februar bis April und Juni bis August. Prüfen Sie mit dem Papiertest: den Einschlupf locker mit zerknülltem Zeitungspapier füllen – wird es binnen 24 Stunden herausgeschoben, ist das Quartier bewohnt. Kratzt ein Tier nach dem Verschluss tagelang, sitzen Junge drinnen; dann sofort wieder öffnen.

Helfen Ultraschallgeräte gegen Eichhörnchen?

Ein belastbarer Wirknachweis fehlt. Die Geräte werden für Marder beworben; ein Eichhörnchen mit Jungen verlässt sein Quartier dadurch ohnehin nicht. Zuverlässiger wirken tagsüber laufendes Radio und eine helle Lampe im Bereich des Kobels über einige Tage, weil sie genau die beiden Dinge nehmen, wegen derer der Dachboden gewählt wurde: Ruhe und Dunkelheit.

Welchen Schaden richten Eichhörnchen auf dem Dachboden an?

Zwei Arten. Sie zupfen Dämmmaterial auf und verbauen es zum Nest – die Stelle verliert ihre Dämmwirkung und sollte ersetzt werden. Und sie nagen Kabel an; angenagte Isolierung an Strom- oder Antennenleitungen ist ein Brandrisiko und gehört in die Hand einer Elektrofachkraft.

Wie halte ich Eichhörnchen dauerhaft vom Dach fern?

Indem Sie den Weg nach oben unterbrechen. Halten Sie zwei bis drei Meter Abstand zwischen Baumkrone und Dachkante – beachten Sie dabei die Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG zwischen 1. März und 30. September. Entfernen Sie Kletterhilfen an Fallrohren, verschließen Sie Lücken mit verzinktem Draht von höchstens 12 mm Maschenweite und setzen Sie eine Edelstahlabdeckung auf offene Schornsteinköpfe.

Der Artenschutz ist bundesweit geregelt, vollzogen wird er von den Ländern und Kreisen. Bei Unsicherheit – besonders während der Wurfzeit oder wenn ein Dach saniert werden soll – gibt die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt kostenlos Auskunft.

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