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Wohnschutz
Hornissen → 21 Min. Lesezeit

Hornissen im Garten – Nest entdeckt, was jetzt?

Hornissennest im Garten gefunden? Was erlaubt ist, was verboten ist und wie man sicher mit Hornissen im Garten umgeht – ohne Stiche und ohne Bußgeld.

Von Vyacheslav Levchenko
Großes Hornissennest in einer Gartenhütte – Hornissen unter Naturschutz in Deutschland
Inhalt · 9 Abschnitte

Rechtlicher Hinweis: Hornissen stehen unter Naturschutz

Hornissen (Vespa crabro) sind in Deutschland besonders geschützt: Die Art steht namentlich in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung, womit die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG greifen. Das Entfernen, Töten oder Stören eines Hornissennests ist ohne behördliche Genehmigung verboten. Bußgelder bis 50.000 Euro sind möglich.

Wie sehen Hornissen aus?

Hornissen unterscheiden sich deutlich in ihrem Erscheinungsbild von verwandten Insekten wie Bienen, Wespen und Hummeln. Obwohl alle zur Gruppe der Hautflügler gehören, zeichnen sich Hornissen durch einen im Vergleich zu den anderen Arten größeren Körperbau aus.

Eine typische Hornisse hat einen imposanten Körper, der eine Länge von etwa 2 bis 3 Zentimetern erreichen kann. Ihr Kopf ist groß und auffällig, während ihre Augen meist dunkel und markant sind. Ihre kräftigen Kiefer sind ein weiteres charakteristisches Merkmal.

Die Färbung von Hornissen ist auffällig und kann je nach Art variieren. Typischerweise weisen sie einen dunklen Körper mit gelben oder orangefarbenen Streifen oder Markierungen auf. Dieses Farbmuster dient als Warnung, da es darauf hinweist, dass Hornissen mit ihrem Stachel über eine schmerzhafte Verteidigungsfähigkeit verfügen.

Innerhalb eines Hornissenvolkes gibt es drei Erscheinungsformen: Die Königin ist mit bis zu 35 Millimetern die größte, die Arbeiterinnen bleiben mit 18 bis 25 Millimetern etwas kleiner, und die erst im Spätsommer schlüpfenden Männchen (Drohnen) besitzen gar keinen Stachel und sind für den Menschen völlig harmlos. Trotz ihrer beeindruckenden Größe wirkt die Europäische Hornisse durch ihre überwiegend rotbraune Färbung eher warm als bedrohlich – ein zuverlässiges Unterscheidungsmerkmal zur kontrastreich schwarz-gelben Gemeinen Wespe.

Europäische Hornisse (Vespa crabro) von der Seite – rotbrauner Kopf und Brustabschnitt, gelb-schwarzer Hinterleib
Europäische Hornisse (Vespa crabro): rotbrauner Kopf und Brustabschnitt, dazu der gelb-schwarze Hinterleib. Diese warme Rotbraun-Zeichnung trägt keine andere heimische Faltenwespe – daran erkennen Sie die Hornisse sicher. Foto: Philip Cohen · CC BY 2.0 · via Wikimedia Commons

Hornisse oder Wespe? Sicher unterscheiden

Hornissen werden häufig mit Wespen verwechselt, obwohl sie deutlich größer und weniger aggressiv sind. Die korrekte Bestimmung ist entscheidend – nur für Hornissen gilt der besondere Artenschutz des § 44 BNatSchG.

Hornisse vs. Wespe – Unterschiede auf einen Blick

  1. Größe

    Hornissenarbeiterin: 18–25 mm. Hornissenkönigin bis 35 mm. Wespe (Gemeine Wespe): 11–14 mm. Hornissen sind deutlich massiger und größer.

  2. Färbung

    Hornisse: rotbraun-gelb mit wenig Schwarz, Kopf überwiegend rotbraun. Wespe: kräftiges Schwarz-Gelb mit schwarzen Binden.

  3. Nest

    Hornissennest: papierartig, graubraun, meist in Baumhöhlen, Hohlräumen unter Dachbalken, Gartenhütten. Wespennest: grau, papierartig, freihängend oder in Erdlöchern.

  4. Verhalten

    Hornissen fliegen auch nachts (auf Lichtquellen zu). Wespen aktiv nur tagsüber. Hornissen reagieren deutlich gelassener auf Annäherung als Wespen.

  5. Volksgröße

    Hornissenvolk: 400–700 Tiere. Wespenvolk: typischerweise 3.000–5.000 Tiere. Ein Hornissennest ist damit deutlich kleiner.

Hornisse, Wespe und Biene – Bestimmungstabelle

Merkmal Europäische Hornisse (Vespa crabro) Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) Honigbiene (Apis mellifera)
Körperlänge Arbeiterin 18–25 mm, Königin bis 35 mm 12–15 mm 12–15 mm
Färbung Rotbraun-gelb, wenig Schwarz – eher warm wirkend Kräftiges Schwarz-Gelb Braun-gelb, behaarter Körper
Volksgröße 400–700 Tiere 3.000–5.000 Tiere Bis 50.000 Tiere
Nestmaterial Zerkaugte Baumrinde – braun-grauer Karton Zerkaugte Pflanzenfasern – hellgrauer Karton Bienenwachs, gelb
Neststandort Baumhöhlen, Vogelnistkästen, Dachböden Erdnester, Hohlräume, Dachbereiche Bienenstöcke, Hohlräume, Bäume
Stingverhalten Sehr selten – nur bei direkter Nestbedrohung Aggressiv bei Störung, auch am Essen Sticht nur als Todesakt (Stachel bleibt)
Naturschutz (D) Besonders geschützt (§ 44 BNatSchG) Nur § 39 BNatSchG Nicht gesetzlich, aber ökologisch wichtig
Nahrung (Larven) Insekten und Fleisch – jagen aktiv Insekten und süße Speisen Blütenpollen und Nektar

Seit einigen Jahren breitet sich zusätzlich die eingeschleppte Asiatische Hornisse (Vespa velutina) in Deutschland aus. Sie ist etwas kleiner als die heimische Art, deutlich dunkler gefärbt und trägt auffällig gelbe Beinenden. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn beide Arten haben einen völlig unterschiedlichen rechtlichen Status: Während die heimische Europäische Hornisse besonders geschützt ist und toleriert werden sollte, wird die invasive Asiatische Hornisse von den Behörden aktiv gemanagt. Woran Sie die eingeschleppte Art zweifelsfrei erkennen, erklärt der Ratgeber Asiatische Hornisse erkennen mit allen Bestimmungsmerkmalen im Detail.

Gesetzlicher Schutz – was ist verboten?

Hornissen genießen in Deutschland den höchsten Naturschutzstatus. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) verbietet ausdrücklich:

  • Töten oder Fangen von Hornissen
  • Zerstören oder Beschädigen eines Hornissennests (auch verlassene Nester während der Saison)
  • Erhebliches Stören des Brutgeschäfts

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur bei konkreter Gefahr möglich – diese erteilt die untere Naturschutzbehörde der zuständigen Gemeinde.

Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes und liegt weit unter dem Rahmen: Hessen setzt für das Töten eines geschützten Tieres 250 Euro an, Bayern mindestens 100 Euro, Baden-Württemberg einen Rahmen ab 50 Euro. Der im Netz oft genannte Höchstsatz von 65.000 Euro steht in keinem deutschen Gesetz – § 69 Abs. 7 BNatSchG kennt nur 50.000 und 10.000 Euro. Entscheidend ist, dass bereits das erhebliche Stören eines besetzten Nestes einen Verstoß darstellt, etwa durch Anbohren, Abflammen, Verschließen des Flugloches oder wiederholtes Bespritzen mit Wasser – nicht erst das vollständige Zerstören.

Der Schutz gilt unabhängig davon, ob das Nest auf öffentlichem Grund oder im eigenen Garten steht. Auch als Grundstückseigentümer dürfen Sie ein aktives Hornissennest daher nicht eigenmächtig beseitigen. Wie groß der Sicherheitsabstand im Alltag ausfallen sollte, steht weiter unten im Abschnitt Koexistenz.

Wie gefährlich sind Hornissen wirklich?

Der Ruf der Hornisse ist deutlich schlechter als ihre tatsächliche Gefährlichkeit. Einige verbreitete Mythen im Faktencheck:

Hornissen-Mythen und die Realität

  1. 1
    Mythos: 7 Hornissenstiche töten einen Menschen

    Falsch. Dieser Mythos ist wissenschaftlich nicht belegt. Hornissengift ist nicht giftiger als Wespengift. Für Nichtallergiker ist ein Hornissenstich schmerzhaft, aber nicht lebensgefährlich. Tödlich wäre erst eine Menge in der Größenordnung von etwa 1.000 Stichen für einen Erwachsenen.

  2. 2
    Mythos: Hornissen sind besonders aggressiv

    Falsch. Hornissen sind deutlich friedfertiger als Wespen. Sie stechen nicht beim Essen oder am Kaffeetisch. Gefährlich wird es nur direkt am Nest oder bei direkter Bedrohung einer Hornisse.

  3. 3
    Fakt: Allergiker sind gefährdet

    Wie bei allen Stechinsekten gilt: Personen mit bekannter Insektengiftallergie müssen ein Hornissennest in der Nähe ernst nehmen. Hier ist eine Umsiedlung begründet und behördlich genehmigbar.

  4. 4
    Fakt: Hornissen sind Nützlinge

    Ein Hornissenvolk vernichtet täglich bis zu 500 g Insekten – darunter viele Gartenschädlinge wie Raupen, Fliegen und Mücken. Hornissen sind ein wichtiger Teil des Ökosystems.

Hornissennest aus grauer Papiermasse unter einem Holzbalken im Garten – typischer Neststandort
Typischer Neststandort: Hornissen bauen ihre Nester aus zerkautem Holz in Hohlräumen – hier unter einem Gartenhausbalken. Das Nest ist noch im Aufbau (Frühsommer).
Europäische Hornisse auf einer Blüte im Garten – wichtiger Nützling und Insektenjäger
Hornissen sind wichtige Nützlinge: Ein Volk vernichtet täglich bis zu 500 g Insekten – darunter viele Gartenschädlinge.

Wie groß ist die reale Gefahr also? Für gesunde Erwachsene ohne Allergie ist ein einzelner Hornissenstich schmerzhaft, aber medizinisch harmlos – vergleichbar mit einem Wespenstich. Kritisch wird die Lage nur in unmittelbarer Nestnähe: Wer den Schutzbereich von etwa drei bis vier Metern respektiert, wird von Hornissen in aller Regel schlicht ignoriert. Nähert sich Ihnen dennoch ein einzelnes Tier, gilt: nicht nach ihm schlagen, nicht danach pusten (das ausgeatmete Kohlendioxid wird von Hornissen als Angriffssignal gewertet) und sich langsam zurückziehen.

Anders liegt der Fall bei Menschen mit einer Insektengiftallergie. Für sie kann bereits ein einzelner Stich eine schwere allergische Reaktion bis hin zum anaphylaktischen Schock auslösen. Betroffene sollten in der Hornissen-Saison ein ärztlich verordnetes Notfallset griffbereit halten. Welche Symptome auf eine Allergie hindeuten und wie Sie im Ernstfall richtig reagieren, lesen Sie im Ratgeber Hornissenstich bei Allergie.

Nest entdeckt – was jetzt konkret tun?

Hornissennest unter einem Holzdachstuhl – große graubraune Papierhülle aus zerkautem Holz mit deutlich sichtbarer Schichtung
Hornissennest im Originalfoto, gebaut unter einem offenen Holzdachstuhl: Die Hülle besteht aus zerkautem, mit Speichel vermischtem Holz und zeigt die typische wellige Schichtung in Grau- und Brauntönen. Das Einflugloch liegt an der Unterseite. Foto: Gomera-b · CC0 · via Wikimedia Commons

Hornissen sind bei der Standortwahl flexibel und bevorzugen geschützte, trockene Hohlräume. Häufig entdeckt man Nester in Rollladenkästen, auf dem Dachboden, in Gartenschuppen, in alten Baumhöhlen oder in verlassenen Vogelnistkästen. Ob das Nest überhaupt ein Problem darstellt, hängt fast ausschließlich von seiner Lage ab: Ein Nest im hinteren Gartenteil oder unter dem Schuppendach lässt sich meist gefahrlos bis zum Herbst tolerieren, während ein Nest direkt über der Haustür oder im täglich genutzten Rollladenkasten eher eine Lösung erfordert. Gehen Sie in beiden Fällen strukturiert vor:

Schritt für Schritt bei einem Hornissennest im Garten

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    Ruhe bewahren und Abstand halten

    Mindestens 2–3 Meter Abstand zum Nest. Keine hektischen Bewegungen, keine Erschütterungen, kein Anleuchten mit Taschenlampe. Hornissen reagieren empfindlich auf direkte Bedrohung des Nests.

  2. 2
    Situation einschätzen

    Liegt das Nest an einer kaum genutzten Stelle (Dachboden, hinterer Schuppen, alter Baum)? Dann ist abwarten die beste Option – im Oktober ist das Nest verlassen.

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    Bereich absichern

    Kinder und Haustiere vom Nestbereich fernhalten. Bei Nestöffnung in Richtung Terrasse oder Spielbereich: Absperrband aufstellen und Bereich meiden.

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    Behörde kontaktieren bei Bedarf

    Wenn das Nest eine konkrete Gefahr darstellt (Allergikerhaushalt, Kindergarten, direkter Eingang): Untere Naturschutzbehörde der Gemeinde anrufen. Diese vermitteln Imker oder autorisierte Umsiedler – oft kostenlos.

Warten lohnt sich

Hornissenvölker verlassen ihr Nest spätestens Ende Oktober vollständig. Ein verlassenes Nest kann dann gefahrlos entfernt werden. Wenn keine akute Gefahr besteht, ist Abwarten die einfachste und gesetzeskonforme Lösung.

Umsiedlung, Genehmigung und Ansprechpartner

Wenn eine Umsiedlung notwendig ist, gibt es in Deutschland klare Zuständigkeiten:

Wer hilft bei einem Hornissennest?

  • Untere Naturschutzbehörde der Gemeinde – Anlaufstelle für Genehmigungen und Vermittlung
  • Imkerverein – viele Imker nehmen Hornissenvölker kostenlos um
  • NABU und BUND – vermitteln lokale Ansprechpartner und beraten kostenlos
  • Zugelassener Schädlingsbekämpfer – bei behördlich genehmigter Entfernung
  • Feuerwehr – rückt in manchen Gemeinden zur Beratung aus, übernimmt aber keine Entfernung

Der Ablauf einer Umsiedlung folgt meist demselben Muster: Zunächst nimmt ein Hornissenberater oder Imker das Nest in Augenschein und prüft, ob eine Umsiedlung fachlich möglich und überhaupt nötig ist. Anschließend wird bei der unteren Naturschutzbehörde die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG beantragt. Erst nach deren Erteilung darf das Nest fachgerecht geborgen werden – in der Regel in den Abendstunden, wenn alle Tiere anwesend sind, und mit anschließendem Verbringen an einen geeigneten Ersatzstandort.

Die Kosten hängen stark davon ab, wer die Arbeit übernimmt: Ehrenamtliche Hornissenberater von NABU oder BUND siedeln Nester oft kostenlos oder gegen eine kleine Aufwandsentschädigung um, während gewerbliche Schädlingsbekämpfer für eine genehmigte Umsiedlung je nach Aufwand und Erreichbarkeit des Nestes typischerweise zwischen 100 und 300 Euro berechnen. Wichtig bleibt in jedem Fall: Ohne die vorherige Genehmigung der Naturschutzbehörde ist auch die Umsiedlung durch einen Fachbetrieb nicht zulässig.

Die Feuerwehr rückt übrigens nur bei einer akuten Gefahr aus – etwa wenn ein Nest den einzigen Fluchtweg blockiert oder ein Allergiker unmittelbar gefährdet ist. Für die routinemäßige Umsiedlung eines Gartennestes ist sie nicht zuständig.

Für den Umgang mit Wespennestern – die deutlich weniger Schutz genießen – erklärt der Ratgeber Wespennest entfernen – selbst oder Fachmann? alle Optionen. Wenn Wespen im Garten zur Plage werden, hilft Wespen im Garten – sicher grillen und entspannen.

Koexistenz mit Hornissen – praktische Tipps für den Alltag

In vielen Fällen ist die beste Lösung, das Hornissennest zu akzeptieren und die Saison abzuwarten. Bis Ende Oktober stirbt das Volk natürlich ab. Mit den richtigen Maßnahmen lässt sich die Zeit problemlos überbrücken.

Abstand und Ruhe als wichtigste Regeln: Hornissen reagieren empfindlich auf direkte Bedrohung des Nests, sind außerhalb dieses Bereichs aber ausgesprochen friedfertig. Wie viel Abstand nötig ist, hängt davon ab, was Sie dort tun – die NABU-Landesverbände nennen deshalb Werte zwischen 2 und 5 Metern. Die folgende Staffelung fasst zusammen, was das praktisch bedeutet:

Sicherheitsabstand zum Hornissennest nach Situation

Situation Abstand Warum
Ruhiger Aufenthalt im Garten 4–5 m Standardempfehlung des NABU; Hornissen nehmen Menschen kaum als Bedrohung wahr
Sitzplatz, tägliches Vorbeigehen 2–3 m genügt bei ruhigem Verhalten für ein Nebeneinander über den Sommer
Flugkorridor vor dem Nesteingang gar nicht betreten die Einflugschneise ist fest etabliert und wird verteidigt
Gartenarbeit mit Motorgeräten ab 10 m Vibration und Lärm sind der häufigste Auslöser für Abwehrverhalten
Kinder und Hunde 8–10 m unberechenbare Bewegungen, Hunde schnappen instinktiv nach Insekten

Was Hornissen tatsächlich provoziert. Ein Stich passiert fast nie zufällig, sondern nach einem klaren Reiz. Die häufigsten sind Erschütterungen am Neststandort (Rasenmäher, Heckenschere, Hämmern am Schuppen), das Versperren oder Anleuchten des Nesteingangs, Wasserspritzer aufs Nest und hektisches Wedeln nach einzelnen Tieren. Wer diese vier Dinge unterlässt, wird mit einem Hornissenvolk im Garten in aller Regel keinen Konflikt haben.

Wichtig zur Einordnung: Hornissen fliegen bis zu 500 Meter weit auf Nahrungssuche. Ein Tier, das am Kompost oder an Fallobst jagt, ist weit vom Nest entfernt und sticht in dieser Situation nicht – defensiv werden Hornissen nur direkt am Nest.

Absperrband markiert den Sicherheitsabstand um ein Hornissennest in einem Gartenschuppen
Einfache Absperrung mit Warnband: Familie und Besucher werden gewarnt, ohne das Nest zu stören. Ein Radius von 4–5 Metern reicht in den meisten Fällen aus.

Im Garten:

  • Bereich direkt vor dem Nesteingang meiden – Hornissen haben ein klar definiertes Flugschneise
  • Garten-Sprinkler so ausrichten, dass der Nestbereich trocken bleibt – Wasserspritzer am Nest lösen Alarm aus
  • Süße Getränke und Obst nicht offen stehen lassen – Hornissen suchen im Spätsommer nach Zuckern für die Larven
  • Keine Parfums und keine süßlich duftenden Sonnenschutzmittel in Nestnähe

Kinder und Haustiere schützen:

  • Spielbereich durch einfaches Absperrband oder Sichtschutz vom Nestbereich trennen
  • Kindern erklären: Hornisse schauen, aber nie anfassen oder anpusten
  • Hunde an der Leine halten in Nestnähe – Hunde schnappen instinktiv nach Insekten

Licht abends: Hornissen fliegen auf Lichtquellen zu. Offene Fenster am Abend mit Fliegengitter sichern. Gartenlampen wenn möglich in die andere Richtung ausrichten oder gelb-oranges Licht (Insekten-unattraktiv) verwenden.

Was NICHT tun:

  • Kein Wasser auf das Nest – löst massive Abwehrreaktion aus
  • Kein Einsprühen mit Insektenspray – gesetzlich verboten und kontraproduktiv
  • Kein Verstopfen des Nesteingangs – Panik im Inneren, gefährliche Schwarmausbrüche

Sicher durch die Hornissen-Saison

  • 4–5 m Abstand zum Nest halten, bei Motorgeräten mindestens 10 m
  • Nestbereich mit Absperrband markieren damit Besucher gewarnt sind
  • Abends Fenster in Nestnähe mit Fliegengitter sichern
  • Süße Getränke und Obst im Freien abdecken oder wegräumen
  • Keine Parfums und Insektensprays in unmittelbarer Nestnähe
  • Ab Oktober: Aktivität im Nest nimmt ab – Kolonie stirbt natürlich

Für den Umgang mit Wespenstichen – die häufiger vorkommen als Hornissenstiche – erklärt Wespenstich behandeln – Erste Hilfe und wann zum Arzt alle wichtigen Schritte.

Hornissen: Biologie, Schutzstatus und reale Risikobewertung

Die Hornisse (Vespa crabro) ist in Deutschland besonders geschützt: Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §44) verbieten das Töten, Fangen, Verletzen und das mutwillige Stören von Hornissen sowie die Zerstörung ihrer Nester. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. Das Umsiedeln oder Entfernen eines Hornissennestes ist nur mit behördlicher Genehmigung (Naturschutzbehörde) legal.

Koloniegröße und Aktivitätszeitraum: Ein Hornissenvolk wächst von der Königin im April bis zu 400–700 Tieren; seinen Höhepunkt erreicht es laut NABU zwischen Mitte August und Mitte September. Im Oktober stirbt das gesamte Volk bis auf die begatteten Jungköniginnen ab – das Nest wird nie ein zweites Mal genutzt. Ein Eingriff ist daher nach Oktober nicht mehr notwendig.

Stichrisiko – sachlich bewertet: Hornissen sind trotz ihrer Größe weniger aggressiv als Wespen. Sie stechen fast ausschließlich in unmittelbarer Nestnähe (Schutzzone ca. 2–3 m) oder wenn sie direkt bedrängt werden. Das Hornissengift ist chemisch weniger allergisierend als Wespengift; die gefährliche „35 Stiche töten ein Pferd”-Legende ist wissenschaftlich nicht belegt. Dennoch: Bei bekannter Insektengiftallergie ist medizinische Vorsicht geboten – ein Adrenalin-Autoinjektor sollte griffbereit sein.

Koexistenz als Ziel: Das NABU empfiehlt, Hornissennester in Schuppen oder Bäumen zu tolerieren und einen Schutzabstand von 2–3 m einzuhalten. Hornissen regulieren effektiv Fliegen, Bremsen und andere Insekten – eine Hornissenfamilie fängt täglich 500 g Insekten als Larvennahrung.

Nach der Saison: Ein einmal verlassenes Hornissennest wird im Folgejahr grundsätzlich nicht wiederbesiedelt. Die überlebenden Jungköniginnen überwintern an geschützten Stellen und gründen im Frühjahr stets ein neues Nest an anderer Stelle – niemals im alten Karton. Sie können ein leeres Nest nach dem ersten Frost also bedenkenlos entfernen und den Hohlraum oder die Nisthilfe reinigen. Wer einen wiederkehrenden Standort für kommende Jahre unattraktiv machen möchte, verschließt den betreffenden Hohlraum nach dem Ausräumen dauerhaft.

Häufige Fragen

Sind Hornissen gefährlicher als Wespen?

Nein. Hornissen sind deutlich weniger aggressiv als Wespen und stechen nur, wenn sie sich oder ihr Nest bedroht fühlen. Der Mythos, dass 7 Hornissenstiche einen Menschen töten, ist wissenschaftlich falsch. Hornissengift ist nicht giftiger als Wespengift – die Menge pro Stich ist aber höher, weshalb Stiche schmerzhafter sein können.

Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?

Nein. Hornissen (Vespa crabro) sind in Deutschland besonders geschützt – sie stehen namentlich in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung, womit die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG greifen. Das eigenmächtige Entfernen, Töten oder Zerstören eines Hornissennests ist verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden – der Rahmen reicht bis 50.000 Euro, angesetzt werden meist 100 bis 250 Euro. Eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde ist erforderlich.

Was soll ich tun, wenn das Hornissennest zu nah am Haus ist?

Wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde Ihrer Gemeinde oder an einen zertifizierten Schädlingsbekämpfer. Viele Gemeinden vermitteln kostenlos Imker oder Naturschutzhelfer, die das Nest fachgerecht umsiedeln. Eine Genehmigung zum Entfernen wird bei konkreter Gefahr erteilt.

Wie lange bleibt ein Hornissennest aktiv?

Hornissenvölker sind nur einjährig. Das Nest wird im Frühjahr gegründet und im Oktober/November verlassen. Danach stirbt die Kolonie ab – nur begattete Königinnen überwintern anderswo. Ein verlassenes Hornissennest kann gefahrlos entfernt werden.

Können Hornissen in die Wohnung eindringen?

Hornissen fliegen abends auf Lichtquellen zu und können durch offene Fenster ins Haus gelangen. Fliegengitter oder Mückennetze an Fenstern sind die einfachste Lösung. Einzelne Hornissen lassen sich ruhig mit einem Glas und Papier ins Freie befördern.

Was kostet die Umsiedlung eines Hornissennests?

Ehrenamtliche Hornissenberater von NABU oder BUND siedeln Nester häufig kostenlos oder gegen eine kleine Aufwandsentschädigung um. Gewerbliche Schädlingsbekämpfer berechnen für eine behördlich genehmigte Umsiedlung je nach Aufwand und Lage des Nestes meist zwischen 100 und 300 Euro. In jedem Fall ist vorab eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Wo bauen Hornissen am häufigsten ihr Nest?

Hornissen bevorzugen geschützte, trockene Hohlräume. Typische Neststandorte sind Rollladenkästen, Dachböden, Gartenschuppen, alte Baumhöhlen und verlassene Vogelnistkästen. Ob ein Nest zum Problem wird, hängt vor allem von seiner Lage ab: Ein Nest im hinteren Garten lässt sich meist bis zum Herbst tolerieren, ein Nest direkt am Hauseingang eher nicht.

Ist die Asiatische Hornisse ebenfalls geschützt?

Die heimische Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Die eingeschleppte Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt dagegen als invasive Art und wird von den Naturschutzbehörden aktiv gemanagt. Da eine Verwechslung leicht möglich ist, sollten Sie ein Nest niemals eigenmächtig entfernen, sondern immer die zuständige Behörde einschalten.

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei bekannter Insektengiftallergie immer Notfallset (Adrenalin-Autoinjektor) bereithalten und nach einem Stich umgehend ärztliche Hilfe suchen. Bei Schwellung im Hals- oder Gesichtsbereich sofort den Notruf 112 wählen.

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