Siebenschläfer auf dem Dachboden vertreiben
Nachts poltert es über der Decke: So erkennen Sie den Siebenschläfer, was der strenge Artenschutz erlaubt und wie Sie ihn legal und dauerhaft aussperren.
Kurz nach Einbruch der Dunkelheit beginnt über der Schlafzimmerdecke ein Poltern, dazwischen Trippeln, gelegentlich ein hohes Quieken. Wer nachts wach liegt, denkt zuerst an einen Marder – oft ist es aber der Siebenschläfer (Glis glis). Der Unterschied ist praktisch entscheidend, denn diese Art ist besonders geschützt: Fangen, Töten und selbst das Zerstören ihrer Ruhestätte sind verboten.
Inhalt · 8 Abschnitte
Der Siebenschläfer ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, die Verbote stehen in § 44 BNatSchG. Fangen, Töten, Verletzen und das Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind verboten – auch dann, wenn das Tier auf dem eigenen Dachboden sitzt. Zulässig sind Vergrämung und der bauliche Verschluss, wenn dabei kein Tier eingeschlossen wird. Im Zweifel entscheidet die untere Naturschutzbehörde.
Siebenschläfer erkennen
Der Siebenschläfer gehört zu den Bilchen und wirkt wie eine Mischung aus Maus und kleinem Eichhörnchen. Wer tagsüber Trippeln hört, hat dagegen meist ein echtes Eichhörnchen auf dem Dachboden – der Siebenschläfer ist nachtaktiv und hält von etwa Oktober bis Mai Winterschlaf, meist in einer Erdhöhle. Er ist unverwechselbar, wenn man ihn einmal gesehen hat – und genau das ist selten, weil er streng nachtaktiv ist.
Die Merkmale:
- Körperlänge 13–18 cm, dazu ein buschiger Schwanz von 11–15 cm – dieser Schwanz ist das schnellste Unterscheidungsmerkmal gegenüber Ratte und Maus.
- Gewicht 70–120 g, im Herbst vor dem Winterschlaf auch über 200 g.
- Graues Fell mit weißlichem bis cremefarbenem Bauch, deutlich abgesetzt.
- Sehr große schwarze Augen und runde, gut sichtbare Ohren – das Gesicht wirkt eulenhaft.
- Ausgeprägt stimmfreudig: Quieken, Keckern, Zwitschern; viele Bewohner halten die Laute zunächst für Vogelstimmen.
- Winterschlaf von etwa Oktober bis Mai, bis zu acht Monate – daher der Name. Dafür graben sich die Tiere meist 30 bis 100 cm tief in die Erde ein.
Der letzte Punkt ist für den Dachboden entscheidend: Wenn der Lärm im Herbst aufhört, ist das Tier meist zum Überwintern ins Erdreich gezogen. Sicher ist das aber nicht – einzelne Siebenschläfer überwintern auch in Gebäuden. Deshalb vor jedem Verschluss prüfen, ob noch ein Tier im Dach liegt.
Marder, Maus oder Siebenschläfer?
Die Bestimmung entscheidet über Recht und Vorgehen. Steinmarder fallen nicht unter den Artenschutz, sondern unter das Jagdrecht mit Schonzeiten; Hausmaus und Ratten sind gar nicht geschützt.
Nächtliche Geräusche über der Decke zuordnen
| Merkmal | Siebenschläfer | Steinmarder | Maus / Ratte |
|---|---|---|---|
| Geräusch | Trippeln und Poltern, viel Quieken und Keckern | Schweres Poltern, Schleifen, Rumpeln | Feines Rascheln, Nagen, kaum Rufe |
| Aktivste Zeit | Erste Nachthälfte, Mai bis Oktober | Ganzes Jahr, besonders Paarungszeit im Sommer | Ganzes Jahr, vor allem Herbst und Winter |
| Kotgröße | Bohnenförmig, etwa 1–2 cm | Gedreht, 8–10 cm lang, mit Haaren und Kernen | 3–6 mm (Maus), 10–20 mm (Ratte) |
| Spuren | Nagespuren an Dämmung, kaum Beutereste | Beutereste, Federn, Schlafplatz mit Gestank | Nagespuren an Vorräten und Verpackungen |
| Winterruhe | Still von etwa Oktober bis Mai, meist im Erdreich | Aktiv, auch im Winter hörbar | Aktiv, im Winter oft stärker |
| Schutzstatus | Besonders geschützt (BArtSchV, Verbote nach § 44 BNatSchG) | Jagdrecht, Schonzeit nach Landesrecht | Nicht geschützt |
Das verlässlichste Alltagsmerkmal ist die Winterpause: Ein Verursacher, der im Herbst verstummt und im Mai zurückkehrt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Siebenschläfer. Wer die Spuren genauer zuordnen will, findet die Gegenüberstellung der Kot- und Trittsiegel in Marderspuren erkennen.
Rechtslage: was erlaubt ist
Der Siebenschläfer ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt – wie alle heimischen Säugetiere außer den jagdbaren und einigen ausdrücklich ausgenommenen Arten wie Hausmaus und Ratten. Aus § 44 BNatSchG folgen drei Verbote, die für den Dachboden unmittelbar praktisch werden:
- Tötungsverbot. Gift, Schlagfallen und jede Form der Bekämpfung sind ausgeschlossen.
- Fangverbot. Auch die Lebendfalle ist ein Fang und damit zustimmungspflichtig – sie wird erst mit einer Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde zulässig.
- Schutz der Ruhestätte. Das Verschließen des Zugangs, während das Tier drinnen ist, beschädigt die Ruhestätte und schließt das Tier ein. Beides ist verboten und führt zusätzlich zu einem sehr unangenehmen Folgeschaden.
Erlaubt bleibt die Vergrämung: Das Tier wird durch Störung dazu gebracht, das Quartier freiwillig zu verlassen. Erlaubt ist ebenso der bauliche Verschluss, sobald das Gebäude sicher frei ist. Welche Bußgelder die Bundesländer für Verstöße gegen den Artenschutz ansetzen, zeigt der Ratgeber Geschützte Tiere im Garten – was erlaubt ist.
Ein praktischer Hinweis: Rufen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde an, bevor Sie etwas tun. Die Behörde kann zugleich sagen, welches Zeitfenster in Ihrem Fall passt.
Welcher Schaden entsteht
Anders als beim Marder steht beim Siebenschläfer selten ein Bauschaden im Vordergrund, sondern die dauerhafte Beeinträchtigung:
- Nagespuren an Dämmmaterial, gelegentlich an Kabelisolierungen und Holzverkleidungen.
- Verunreinigung durch Kot und Urin, die sich in Mineralwolle und Einblasdämmung festsetzt und zu anhaltendem Geruch führt.
- Verlust der Dämmwirkung, wenn Dämmung zerwühlt oder als Nistmaterial zerlegt wird.
- Nachtruhe: Für viele Betroffene der eigentliche Grund zu handeln – die Geräusche fallen genau in die Einschlafphase.
- Vorräte auf dem Dachboden: Nüsse, Obst und Saatgut werden gefressen oder verschleppt.
Ein Hinweis zur Einordnung: Ein einzelnes Tier verursacht selten großen Materialschaden. Wird der Dachboden über Jahre genutzt, summieren sich Verunreinigung und Nagespuren jedoch deutlich – das ist das eigentliche Argument, den Zugang zu schließen, statt sich zu arrangieren.
Legal vertreiben
Ziel der Vergrämung ist, das Quartier so unattraktiv zu machen, dass das Tier von selbst auszieht – ohne es einzusperren und ohne es zu fangen.
Vergrämung in der richtigen Reihenfolge
- Zeitpunkt prüfen: nicht während der Jungenaufzucht (Geburten etwa Anfang August bis Mitte September, die Jungen bleiben bis in den Herbst im Nest) — sonst trennen Sie Jungtiere von der Mutter. Und nicht verschließen, solange ein Tier im Gebäude überwintert.
- Licht einsetzen: eine dauerhaft brennende Lampe auf dem Dachboden nimmt dem nachtaktiven Tier die Deckung.
- Radio auf Sprachprogramm leise laufen lassen — unregelmäßige menschliche Stimmen wirken besser als gleichförmige Töne.
- Deckung entfernen: Kartons, Textilien und Gerümpel wegräumen, damit keine geschützten Nistplätze bleiben.
- Zugang beobachten: über mehrere Abende in der Dämmerung prüfen, ob und wo Tiere ausfliegen — erst dann verschließen.
- Nach dem Auszug sofort baulich verschließen, sonst kehrt das Tier in der nächsten Nacht zurück.
Was wenig bringt: Ultraschallgeräte gelten weithin als unzuverlässig, weil sich Tiere an gleichförmige Signale gewöhnen und Dämmung den Schall abschattet. Auch Duftmittel wirken meist nur kurz. Beides kann die Vergrämung unterstützen, ersetzt aber niemals den Verschluss – ein Dachboden ohne dichte Hülle wird zuverlässig wieder besiedelt.
Der Ablauf gleicht in vielem dem Vorgehen beim Marder, für das dieselbe Reihenfolge gilt: erst prüfen, dann vergrämen, dann verschließen. Die ausführliche Anleitung dazu steht in Marder im Dach vertreiben.
Dauerhaft aussperren
Der bauliche Verschluss ist die einzige Maßnahme, die dauerhaft wirkt. Siebenschläfer sind ausgezeichnete Kletterer und kommen über Fassade, Regenrohr und Bäume aufs Dach; sie zwängen sich durch Öffnungen ab etwa 2,5 Zentimetern.
Typische Zugänge am Dach — und wie sie dicht werden
- ✓ Traufspalt und Ortgang
Der häufigste Einstieg; mit Traufkamm oder Edelstahlgewebe schließen, nicht mit Bauschaum
- ✓ Lüftungsöffnungen und Dachziegel-Lüfter
Bleiben funktional nötig — mit nagerfestem Gitter hinterlegen statt zustopfen
- ✓ Spalten am Dachüberstand und an Verschalungen
Bretter nachziehen, Fehlstellen mit Gewebe unterlegen
- ✓ Überhängende Äste kappen
Abstand von zwei bis drei Metern zum Dach nimmt den bequemen Zugang
- ✓ Regenrohre und Fassadenbegrünung
Kletterhilfen wie Efeu am Dachrand zurückschneiden oder Manschetten anbringen
Bauschaum ist kein Verschluss — er wird durchgenagt und verstopft zugleich die nötige Dachbelüftung.
Zwei Punkte werden regelmäßig unterschätzt. Erstens muss der Verschluss nagefest sein: Kunststoffgitter, Fliegengitter und Schaum halten nicht, Edelstahl- oder verzinktes Drahtgewebe schon. Zweitens darf die Dachbelüftung nicht behindert werden – wer Traufe und Lüfter luftdicht zumacht, tauscht das Tierproblem gegen ein Feuchte- und Schimmelproblem ein.
Kot und Dämmung reinigen
Nach dem Auszug bleibt die Verunreinigung. Beim Aufwirbeln von getrocknetem Nagerkot können Stäube entstehen, die eingeatmet werden – dieselbe Vorsichtsregel gilt hier wie bei jedem Nagerbefall.
- FFP2-Maske und Handschuhe tragen, Fenster oder Dachluke öffnen.
- Nicht trocken kehren oder saugen: Material vorher anfeuchten, damit kein Staub aufsteigt.
- Kleinere Mengen in einen verschließbaren Sack geben und über den Hausmüll entsorgen.
- Stark verunreinigte Dämmung austauschen statt reinigen – Mineralwolle nimmt Urin dauerhaft auf, und der Geruch bleibt sonst über Jahre.
- Nach der Arbeit Hände gründlich waschen, Arbeitskleidung heiß waschen.
Bei großflächigem Befall über mehrere Jahre lohnt ein Fachbetrieb: Dort wird die Dämmung abgesaugt, der Bereich desinfiziert und neu gedämmt. Zur Größenordnung solcher Arbeiten und zur Kostenfrage hilft die Übersicht Was kostet ein Kammerjäger bei der Einordnung – auch wenn beim Siebenschläfer nicht bekämpft, sondern saniert wird.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich einen Siebenschläfer auf dem Dachboden?
Am Geräusch und am Aussehen. Siebenschläfer poltern und trippeln vor allem in der ersten Nachthälfte, dazu kommen quiekende und keckernde Laute, die an Vogelstimmen erinnern. Das Tier selbst ist grau mit weißlichem Bauch, hat sehr große schwarze Augen, runde Ohren und einen buschigen Schwanz – es sieht aus wie eine Mischung aus Maus und kleinem Eichhörnchen.
Ist der Siebenschläfer geschützt?
Ja. Der Siebenschläfer ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, die Verbote regelt § 44 BNatSchG. Fangen, Töten, Verletzen sowie das Beschädigen oder Zerstören seiner Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind verboten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Darf ich einen Siebenschläfer in einer Lebendfalle fangen?
Nicht ohne Weiteres. Auch das Fangen erfüllt den Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG. Zulässig wird es erst mit einer Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Fragen Sie dort an, bevor Sie eine Falle aufstellen – die Behörde beschreibt zugleich, wohin ein gefangenes Tier gebracht werden darf.
Wann darf ich die Einschlupflöcher verschließen?
Erst wenn sicher kein Tier mehr im Gebäude ist. Ungeeignet ist die Jungenaufzucht: Die Jungen kommen etwa zwischen Anfang August und Mitte September zur Welt und bleiben bis in den Herbst im Nest. Günstig ist meist die Zeit nach dem Einzug ins Winterquartier, das in der Regel in der Erde liegt – vorher kontrollieren, dass kein Tier im Dach überwintert, und das Zeitfenster mit der unteren Naturschutzbehörde abstimmen.
Helfen Ultraschallgeräte gegen Siebenschläfer?
Nur sehr begrenzt. Tiere gewöhnen sich an gleichförmige Signale, und der Schall wird von Dämmung und Balken abgeschattet. Als alleinige Maßnahme reichen solche Geräte in aller Regel nicht. Dauerhaft wirkt nur der bauliche Verschluss aller Zugänge, nachdem das Tier ausgezogen ist.
Wie unterscheide ich Siebenschläfer, Marder und Maus?
Am Krach und an den Spuren. Der Marder ist deutlich schwerer, schleift Beute, poltert grob und hinterlässt Kot von etwa acht Zentimetern Länge. Der Siebenschläfer trippelt leichter, ist ausgesprochen stimmfreudig und hinterlässt kleine, gebogene Kotstücke. Mäuse sind noch leiser und ihr Kot misst nur wenige Millimeter.
Welchen Schaden richtet ein Siebenschläfer an?
Er nagt an Dämmmaterial und gelegentlich an Kabeln, verunreinigt Dämmung und Boden mit Kot und Urin und kann durch den Geruch dauerhaft stören. Ein Bauschaden im engeren Sinn entsteht selten, die Beeinträchtigung von Dämmwirkung und Wohnruhe aber sehr wohl.
Muss ich Kot und Urin selbst entfernen?
Kleine Mengen können Sie selbst beseitigen: FFP2-Maske, Handschuhe, Material anfeuchten statt trocken kehren, damit kein Staub aufgewirbelt wird. Bei großflächig verunreinigter Dämmung ist ein Fachbetrieb sinnvoll, weil dort meist ganze Dämmschichten getauscht werden müssen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Siebenschläfer ist besonders geschützt; Fangen und Umsiedeln bedürfen einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Bei Unsicherheit über den Verursacher oder den richtigen Zeitpunkt ziehen Sie eine fachkundige Beratung hinzu.
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